Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sollen schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufs-bedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.

 

2. Angebote

 

Unsere Angebote sind ausnahmslos aus freibleibendem Werksvorrat. Sowohl bezogen auf Preise, Maße und Gewichte. Es besteht grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie. Das gleiche gilt für Angaben unserer Lieferanten und deren Lieferfähigkeit. Um Ihnen ein optimales Preis-Leistungsverhältnis zu gewährleisten steht der der angebotene Preis im Zusammenhang mit der angefragten Menge. Änderungen bedürfen der Absprache und Prüfung.

 

3. Auftragsbestätigung

 

Aufträge werden in der Regel schriftlich bestätigt. Weitere Abreden, Garantien usw. bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich und vor Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Sämtliche Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten bis zu 10 Tagen als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich – und unverändert durch schriftliche

Bestellung angenommen wird. Der Zwischenverkauf wird vorbehalten.

 

4. Lieferung

 

a) Allgemeines

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist. Die Gefahr geht über, wenn zu ebener Erde abgeladen ist, bzw. der Kunde per Stapler oder Kran das Material angehoben hat.

 

b) Abholungen

Warenabholungen sind nicht möglich und bedürfen im Ausnahmefall der schriftlichen Bestätigung unter Bekanntgabe der Abholadresse.

 

c) Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

 

d) Liefertermin und Lieferfristen

Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe von uns zu vertreten hat, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), steht dem Kunden nach Absprache ein Rücktrittsrecht zu.

 

e) Verpackung

Die Ware wird branchenüblich verpackt und dem Kunden berechnet.

 

f) Transportschäden und Fehlmengen

Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware, schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen festgestellt werden und auf dem Lieferschein vom Fahrer schriftlich bestätigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

 

5. Mängelrügen und Mängelhaftung

 

Ist unser Kunde kein Verbraucher, so ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge.

 

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge mangelhafter Waren im Sinne von § 434 des BGB stehen unseren Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche zu, Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so steht uns beim Nacherfüllungsanspruch unseres Kunden das Wahlrecht zur Nachbesserung des Mangels oder der Ersatzlieferung zu. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine arglistige, vorsätzliche oder grob fahrlässige

Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher handelt. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch genommen werden, verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

 

6. Rücksendung

 

Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen, gesägter, gestrahlter oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

 

7. Zahlung

 

a) Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und per Überweisung zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen – ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, usw. maßgeblich. Wechsel nehmen wir nicht an. Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks werden erst nach Einlösung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind des Weiteren berechtigt, zur Beitreibung unserer Forderungen ein Inkassobüro zu beauftragen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.

Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten

uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern, soweit diese nicht Verbraucher sind, unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

 

 

Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 50 %. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 50 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch

Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Scheckklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

10. Datenschutzhinweis

 

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir – ausschließlich zu den Geschäftszwecken - ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben. In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und nicht   termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlungen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehenden Empfehlungen sind unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.

 

11. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

 

 

Im Übrigen gilt:

 

 

 

Wenn

man einem Menschen trauen kann,

erübrigt sich ein Vertrag.

Wenn man ihm nicht trauen kann,

ist ein Vertrag überflüssig.

 

Jean Paul Getty

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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